betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun vom 29. November 2016 (Gemeinde-Nr. 942/2016-0274; Sanierung der bestehenden Terrasse mit Sicht- und Windschutzmauer) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer einer Stockwerkeinheit im Erdgeschoss des Wohnhauses auf der Parzelle Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. D.________ (Wohnzone W2). Entlang der nordöstlichen Seite des Wohnhauses verläuft das RA Nr. 110/2016/190 2