Die bewilligten Pläne zeigen die Ausgestaltung des Dachs des Neubaus mit den Parkplätzen. Zudem sind die neuen Treppen, Einfriedungen, Stützmauern und Terrainanschlüsse zu den Nachbarparzellen in den Plänen eingezeichnet. Die wesentlichen Umgebungsgestaltungselemente gehen daher aus den Plänen hervor. Der Beschwerdeführer bringt auch kein Detail der Umgebungsgestaltung vor, das er den bewilligten Plänen nicht entnehmen könnte. Auf die Vorlage eines Umgebungsgestaltungsplanes durfte die Gemeinde für die Erteilung der Baubewilligung daher verzichten.