d) Die Beschwerdegegner haben im Baugesuch für die Fassaden "Glas/Beton/Natursteinmauerwerk" und die Farbe "grau" sowie für das Dach "EPDM/Verbundsteine" in "grau" angegeben. In den Plänen ist zudem vermerkt, mit welchen Materialien die jeweiligen Bauteile gebaut werden sollen. Damit haben die Beschwerdegegner das Material und die Farbe genügend bezeichnet. Die Gemeinde hat den Beschwerdegegnern die Baubewilligung erteilt und damit sowohl die Farbe als auch das Material festgelegt.