Bepflanzungsart, deren Standort sowie die festen Einfriedungen und deren Höhen bzw. vorgesehenen Stütz- und Futtermauern samt Höhen-, Neigungs- und Materialangaben zu enthalten. Die Terrainanschlüsse an die Nachbarparzellen sind darzustellen. Die Materialangabe der Verkehrsflächen für Fussgänger und Fahrzeuge ist anzugeben (Ziff. 3.14).