a) Gemäss Baubewilligung ist die Farb- und Materialwahl für die Fassaden- und Dachgestaltung so zu treffen, dass sich das Gebäude harmonisch in das Orts- und Strassenbild einfügt. Zur Überprüfung der baubewilligten Gestaltung sind dem Bauinspektorat Thun mindestens zwei Wochen vor Baubeginn grossflächige Farb- und Materialmuster zur Begutachtung vorzulegen (Ziff. 3.13). Zur Überprüfung der baubewilligten Gestaltung ist gemäss Baubewilligung zudem dem Bauinspektorat Thun mindestens zwei Wochen vor Baubeginn der definitive Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Plan hat unter anderem die