Dieser Einschätzung der Fachleute und der Gemeinde setzt der Beschwerdeführer Folgendes entgegen: "Mit der Formensprache eines freistehenden Glas-Baukörpers von der Idee her soll hier eine unterirdische Baute realisiert werden. Das passt nicht zueinander. Zudem haben die beiden historischen Bauten in der Nachbarschaft im Gegensatz dazu ein Erscheinungsbild, das viel geschlossene Fassaden mit Lochfenstern zeigt." Es handle sich um eine "verglaste Laterne", welche nicht mehr als Stützmauer erkennbar sei.