Die Gemeinde stützt sich in der Baubewilligung auf die Beurteilung zweier Beauftragter für Städtebau sowie den entsprechenden Bericht39 und bejaht das Vorliegen einer guten Gesamtwirkung. Sie führt dazu aus, das Projekt reagiere geschickt auf die anspruchsvolle Situation, indem der eingeengte Zwischenraum in der Mitte der Chaletgruppe nicht durch ein konkurrenzierendes, freistehendes Haus besetzt werde. Der Baukörper ordne sich den erhaltenswerden Bauten unter, indem er als zweigeschossige, raumhaltige Hangverbauung gestaltet sei. Er distanziere sich in Form und Gestaltung bewusst von den bestehenden Chalethäusern und nehme so entsprechend Rücksicht auf diese.