In Anlehnung an den Bericht des Beauftragten für Städtebau führte die Gemeinde aus, das Projekt reagiere geschickt auf die anspruchsvolle Situation, indem der eingeengte Zwischenraum in der Mitte der Chaletgruppe nicht durch ein konkurrenzierendes, freistehendes Haus besetzt werde. Der Baukörper ordne sich den erhaltenswerten Bauten unter, indem er als zweigeschossige, raumhaltige Hangverbauung gestaltet sei. Er distanziere sich in Form und Gestaltung bewusst von den bestehenden Chalethäusern und nehme so entsprechend Rücksicht auf diese. Mit grossformatigen Verglasungen und Deckenstirnen aus Beton werde die horizontale Wirkung gestärkt.