c) Wie bereits ausgeführt, hat die hier zuständige Denkmalpflege nach Durchführung eines Augenscheins im Voranfrageverfahren die Bewilligung des Vorhabens beantragt.33 Sie führte in ihrem Bericht nachvollziehbar aus, dass sich der Neubau als "raumhaltige Stützmauer" gut im eher heterogenen Gelände integriert und die bestehende Situation sogar aufwertet.34 In Anlehnung an den Bericht des Beauftragten für Städtebau führte die Gemeinde aus, das Projekt reagiere geschickt auf die anspruchsvolle Situation, indem der eingeengte Zwischenraum in der Mitte der Chaletgruppe nicht durch ein konkurrenzierendes, freistehendes Haus besetzt werde.