Diese Beurteilung des Beauftragten für Städtebau und der Kantonalen Denkmalpflege ist einleuchtend. Der geplante Neubau fügt sich gerade deshalb gut ins bestehende Ortsbild ein, weil er nicht freisteht. Er ersetzt einen Teil der bestehenden Stützmauer und wertet dadurch die bestehende unübersichtliche Situation sogar auf. Damit wirkt sich hier das Überschreiten der Gebäudelänge optisch positiv aus. Eine reglementskonforme Kürzung der Gebäudelänge wäre daher nicht zu begrüssen, zumal diese vermutlich mit einer Erhöhung durch eines an sich zulässigen Attikageschosses verbunden wäre.30