Der Beauftragte für Städtebau hielt fest, das Projekt reagiere geschickt auf die anspruchsvolle Situation, indem der eingeengte Zwischenraum in der Mitte der Chaletgruppe nicht durch ein freistehendes Haus besetzt werde. Es werde bewusst ein zurückhaltender Baukörper vorgeschlagen, der in Anlehnung an die bestehenden Terrassierungen und Sockelbauten als zweigeschossige raumhaltige Hangverbauung gestaltet sei. Mit der geringen Höhe und der formalen Wirkung distanziere sich das Bauvorhaben deutlich von den benachbarten Chalethäusern, so dass die erforderliche Rücksichtnahme gut gewährleistet sei.28