Abschliessend könne natürlich erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens darüber entschieden werden.24 Damit behielt sich das Bauinspektorat den definitiven Entscheid über das Baugesuch in genügender Weise vor. Auch diese Rüge erweist sich daher als unbegründet. Der Sachverhalt erscheint hinreichend klar, so dass keine weiteren Beweismassnahmen nötig sind. Der Antrag auf Zeugeneinvernahme (von G.________, Denkmalpflege, und H.________, Vorinstanz) wird daher abgewiesen. 4. Ausnahmebewilligung