für den späteren Bauentscheid einfliessen würden.23 Bei der letzten Beantwortung der Bauvoranfrage vom 15. Juni 2015 führte das Bauinspektorat unter dem Titel "Denkmalpflege" auch aus, die Denkmalpflege stütze die im Ausnahmegesuch gemachte Aussage, dass der gewählte Projektansatz einem weiteren Volumen zwischen den beiden erhaltenswerten Bauten vorzuziehen sei. Dies decke sich auch mit ihrer bisherigen städtebaulichen Beurteilung. Eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der Gebäudelänge sei daher denkbar. Abschliessend könne natürlich erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens darüber entschieden werden.24