Eine positive Einschätzung derselben war nach Ansicht des Bauinspektorats ohne nähere Abklärungen nicht möglich. So führte das Bauinspektorat bereits in der Bauvoranfrageantwort 2 vom 10. Februar 2015 aus, zur vertieften Beurteilung der ortsbaulichen Situation sei zumindest eine grössere Übersicht in Ansicht und Plan erforderlich. Wünschenswert sei zudem ein Volumenmodell in einem entsprechenden Massstab.22 Das Wort "abschliessend" bezieht sich damit auf das Stadium der Voranfrage und deren seriöse Beurteilung und deutet nicht auf eine Befangenheit hin. Zudem wies das Bauinspektorat die Beschwerdegegner im Verlaufe des Verfahrens ausdrücklich auf das