Danach erachteten sämtliche involvierten Behörden das Vorhaben grundsätzlich als bewilligungsfähig. Das Bauinspektorat hielt in der Beurteilung der letzten Voranfrage eine Ausnahmebewilligung bezüglich der Überschreitung der Gebäudelänge für denkbar und forderte weitere Anpassungen in Bezug auf den damals noch vorgesehenen Geräteraum (heute Keller), die Plandarstellungen, den Anschluss an das Gebäude Nr. 23 und die Parkplatzberechnung.17