b) Aus den Vorakten lässt sich schliessen, dass die Beschwerdegegner die Kantonale Denkmalpflege bereits früh kontaktierten. Diese empfahl offenbar bereits damals einen Anbau und kein freistehendes Gebäude. Nach verschiedenen Anpassungen seitens der Beschwerdegegner führte das Bauinspektorat zusammen mit der Kantonalen Denkmalpflege und dem Verantwortlichen für Städtebau einen Augenschein durch. Danach erachteten sämtliche involvierten Behörden das Vorhaben grundsätzlich als bewilligungsfähig.