Im vorliegenden Fall hat die Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun bereits zum Zeitpunkt der Voranfrage sowohl die Kantonale Denkmalpflege als auch den Beauftragten für Städtebau begrüsst und führte einen Augenschein durch.8 Sowohl die Kantonale Denkmalpflege als auch der Beauftragte für Städtebau beantragten danach die Bewilligung des Vorhabens.9