I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegner reichten am 27. Juli 2015 bei der Gemeinde Thun ein Baugesuch ein für den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen auf Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Bauzone Wohnen W2 zwischen RA Nr. 110/2016/18 2