Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 2'128.95 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Frau C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Zweisimmen, Bauverwaltung, eingeschrieben