Die maximale Gebäudehöhe muss auf allen Seiten eingehalten werden. Bei Bauten am Hang gelten besondere Regeln zur Gebäudehöhe, allerdings nur, wenn die Neigung wenigsten 10 % beträgt (Art. 35 Abs. 2 GBR). Nach den Plänen ist der natürliche Terrainverlauf von Norden nach Süden leicht abfallend, jedoch unter 10 %, so dass die Sonderregeln nicht zur Anwendung gelangen. 4 Vorakten, pag. 33 5 Baureglement der Gemeinde Zweisimmen vom 4. Dezember 2009, genehmigt vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 6. Januar 2011 RA Nr. 110/2016/189 5