Im Beschwerdeverfahren erhielten die Beschwerdeführenden Kopien der Pläne "Grundrisse und Schnitt" sowie "Fassaden" vom 5. April 2016 zugestellt. 3. Grenzabstand a) Die Beschwerdeführenden vertreten die Ansicht, bezüglich des einzuhaltenden Grenzabstands seien Studio und Carport nicht separat, sondern als ein zweistöckiges Gebäude zu behandeln. Da dieses höher als 4 Meter sei, müsse ein Grenzabstand von 3,5 Metern eingehalten werden. Dieser werde jedoch unterschritten.