c) Die Gemeinde hat die Pläne "Grundrisse und Schnitt", "Fassaden" sowie "Berechnung Bruttogeschossfläche", alle vom 30. November 2015 (Datum Unterschrift der Bauherrschaft; entspricht Datum des Baugesuchs), ungültig gestempelt. Als bewilligt gestempelt wurde der Plan "Kanalisation II" vom 30. November 2015 sowie die Pläne "Grundrisse und Schnitt" sowie "Fassaden", beide vom 5. April 2016. Diese unterscheiden sich von den älteren Plänen darin, dass die Höhe des Carports bis unterkant Flachdach mit 2,40 Metern angegeben wird statt mit 2,60 Metern. In den Akten ist der Eingang der Pläne 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721)