2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. Dezember 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheides vom 24. November 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Pläne seien unzulänglich (Abschluss der Terrainaufschüttung nach Westen hin) und teilweise widersprüchlich; letzteres habe jedenfalls auf die mit dem Baugesuch eingereichten Pläne zugetroffen. Später sei offenbar eine Projektänderung erfolgt; zu dieser sei den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör nicht gewährt worden.