Mit Bauentscheid vom 24. November 2016 erteilte die Gemeinde Zweisimmen die Baubewilligung unter verschiedenen Auflagen. Insbesondere verfügte sie im Sinne einer Auflage, dass der Carport einen minimalen Grenzabstand von 2 Metern einhalten muss. Die Einsprache der Beschwerdeführenden wies sie ab.