Statt einer solchen haben die Beschwerdegegner eine Lösung mit zwei grossen, mit Beton eingefassten Pflanzentrögen gewählt. Diese haben eine Grundfläche von 1.40 m auf 1 m bzw. 2.41 auf 2.07 m. Sie verkleinern die Zufahrt vor dem Garagentor auf eine Breite von 4.99 m. Zwischen den zwei Trögen führt als Zugang zum Haus eine Treppe hindurch. Gegen die Strasse hin ist der grössere Pflanzentrog leicht gegen das Haus zurückversetzt und lässt so Raum für bestehende Senklöcher. Die Pflanzentroge haben eine Höhe von 1.40 m und entsprechen damit der Höhe der bereits bestehenden Mauer. Vorliegend ist es zudem so, dass das fertige Terrain deutlich unter dem ursprünglichen Terrain liegt.