d) Bei einer typischen Abgrabung für eine Garageneinfahrt erfolgt die Anfahrt auf Höhe des Hauses und fällt das Terrain der Garageneinfahrt steil ab. Vorliegend sind die Grundstückverhältnisse anders: Die Strasse südlich des Hauses liegt nur knapp über dem Niveau der Abgrabung. Die Garagenzufahrt, hier ein eigentlicher Vorplatz, ist daher nur leicht geneigt. Bei diesen topographischen Verhältnisse kann die bestehende Abgrabung nicht mittels Aufschüttung wiederhergestellt werden. Denkbar wäre eine Abböschung vom Niveau des Hauses zur Strasse hin. Statt einer solchen haben die Beschwerdegegner eine Lösung mit zwei grossen, mit Beton eingefassten Pflanzentrögen gewählt.