3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten für das vorliegende Bauprojekt sowie des ersten Baubewilligungsverfahrens, bei welchem die BVE den Bauabschlag erteilt hatte, ein. 1 Entscheid der BVE RA Nr. 110/2016/33 vom 31. Mai 2016 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/188 3