1. Die Beschwerdegegner reichten am 30. Juni 2016 bei der Gemeinde Ittigen ein Baugesuch ein für die Aufstockung ihres bestehenden Einfamilienhauses mit einer Zweitwohnung mit dem Eingang zur neuen Wohnung im Obergeschoss über eine Aussentreppe sowie einen Anbau auf Parzelle Ittigen Grundbuchblatt Nr. I.________. Einem ähnlichen Projekt hatte die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) den Bauabschlag erteilt mit der Begründung, dass kein Ausnahmegrund für die Überschreitung der Gebäudehöhe vorliege.1 Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Mit Schreiben vom 5. Juli 2016 verlangte die Gemeinde Ittigen die Behebung von Mängeln bei den eingereichten Plänen.