Zwar sind der Abbruch des Pellet-Lagers und dessen allfällige Neuerrichtung innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens mit zeitlichen und finanziellen Aufwendungen verbunden. Die Gemeinde wandte sich jedoch am 8. September 2016 telefonisch und am 9. September 2016 schriftlich an den Beschwerdeführer 1 mit der Aufforderung, den vorzeitig begonnenen Bau des Pellet- Lagers bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Bewilligung einzustellen.