Ihnen könne nicht zugemutet werden, bloss wegen des Standorts des Pellet-Lagers die bewilligungsfähige Heizung zurückzubauen, zumal sie dann gar keine Heizung mehr hätten. Auch die Kosten würden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Schliesslich habe er aus einer drohenden Notlage heraus gehandelt, weil die Heizung vor Wintereinbruch habe fertiggestellt werden müssen.