b) Die Beschwerdeführenden vertreten die Ansicht, die Wiederherstellung liege nicht im öffentlichen Interesse und sei unverhältnismässig. Einerseits stelle die Pelletheizung ökologisch eine Verbesserung zur früheren, kombinierten Öl-/Holzheizung dar. Andererseits hätten sie ein regionales Produkt unterstützen und so die lokalen Arbeitsplätze sichern wollen. Zudem habe es keine Einsprachen gegeben. Ihnen könne nicht zugemutet werden, bloss wegen des Standorts des Pellet-Lagers die bewilligungsfähige Heizung zurückzubauen, zumal sie dann gar keine Heizung mehr hätten.