Bereits das alte Heizsystem mit der kombinierten Öl-/Holzheizung erlaubte ein Wohnen auf dem üblichen Standard. Ein Wechsel auf eine Pelletheizung ist ökologisch zwar zu begrüssen. Angesichts der strengen Rechtsprechung zu Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens war ein solcher Wechsel – bezogen auf das Kriterium des zeitgemässen Wohnens – aber nicht notwendig. Der übliche Standard hätte auch mit einer anderweitigen Lösung betreffend den Ersatz der defekten und offenbar nicht reparaturfähigen Heizung fortbestanden.