Eine solche unregelmässige und keinesfalls zwingende Nutzung vermag an der Eignung des alten Öltankraums als Pellet-Lager jedoch nichts zu ändern. Der Keller bietet ebenfalls genügend Raum für die Pelletlagerung, wobei auch hier nicht Platz für einen ganzen Jahresvorrat vorhanden sein muss. Die Beschwerdeführenden geben an, im Keller regelmässig Grundwasserprobleme zu haben.24 Mit einem Standort des Lagers innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens können sich tatsächlich zusätzliche bautechnische Schwierigkeiten stellen; beispielsweise betreffend Grundwasser, Brandschutz oder Befüllung des Lagers.25