In der erwähnten Ferienwohnung im Haupthaus befindet sich zudem ein separater Öltankraum, welcher für die alte Heizung verwendet worden ist und heute weitgehend leer steht.15 Weiter verfügt der Beschwerdeführer 1 über zwei Kellerräume. Der weiter südlich gelegene Keller mit den Massen von ca. 4.10 m x 4.00 x 1.90 m beinhaltet nebst Staufläche einen abgetrennten Raum, in welchem nach Angabe der Beschwerdeführenden Käse gelagert wird. Da zum Zeitpunkt der Besichtigung kein Käse gelagert wurde, war dieser Raum weitgehend