e) Das Rechtsamt konnte sich anlässlich des Augenscheins vom 17. März 2017 selbst ein Bild von den örtlichen Begebenheiten machen und die Räumlichkeiten der Liegenschaft des Beschwerdeführers 1 besichtigen. Das Erdgeschoss des Haupthauses wird südlich durch einen Vorraum betreten, welcher ungefähr 6.00 m x 3.90 m x 2.10 m misst und vorbei am Heizungsraum in die Wohnräume führt. In diesem Vorraum stehen Regale, Velos, Skis, Schlitten sowie diversere weitere Geräte und Gegenstände.14 In der erwähnten Ferienwohnung im Haupthaus befindet sich zudem ein separater Öltankraum, welcher für die alte Heizung verwendet worden ist und heute weitgehend leer steht.15