Die Notwendigkeit der Erweiterung für das zeitgemässe Wohnen ist von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller zu belegen. Damit ist die Pflicht verbunden, Erweiterungen so weit zumutbar zu kompensieren, beispielsweise durch Entfernung störender Bauteile oder Bauten, die für eine zeitgemässe Wohnnutzung nicht notwendig sind. Eine Erweiterung für zeitgemässes Wohnen setzt zudem stets voraus, dass innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens kein Platz für den benötigten Raum besteht.13