c) Beim Haupthaus auf der Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. C.________ handelt es sich unbestritten um ein Gebäude, welches vor dem 1. Juli 1972 rechtmässig erstellt worden und gemäss Art. 24c RPG grundsätzlich bestandesgeschützt ist. Das neu gebaute, auf alle Seiten hin freistehende Pellet-Lager stellt eine Erweiterung ausserhalb dieses bestehenden Gebäudevolumens dar. Das Lager hat daher die genannten Voraussetzungen von Art. 24c Abs. 4 RPG zu erfüllen, d.h. es muss für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig oder darauf ausgerichtet sein, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern.