Erweiterungen ausserhalb eines bestehenden Gebäudes führen zu einer Veränderung des äusseren Erscheinungsbildes. Damit solche Veränderungen zulässig sind, müssen sie für eine zeitgemässe Wohnnutzung oder eine energetische Sanierung nötig oder darauf ausgerichtet sein, die Einpassung in die Landschaft zu verbessern (Art. 24c Abs. 4 RPG). An Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens sind mit Blick auf Art. 24c Abs. 4 RPG hohe Anforderungen zu stellen.11