Die Gemeinde Grindelwald übernahm im Entscheid vom 9. Dezember 2016 diese Begründung. Die Beschwerdeführenden machen demgegenüber geltend, weil die alte, kombinierte Öl- /Holzheizung defekt und nicht reparierbar gewesen sei, hätten sie diese noch vor Wintereinbruch dringend ersetzen müssen. Die neue Pelletheizung stelle aus ökologischer Sicht eine Verbesserung zur früheren Öl-/Holzheizung dar und die Lagerung der Pellets sei aus Platz- und technischen Gründen innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens nicht möglich.