Dies ist der Fall, wenn für die zonenkonforme Bewirtschaftung des Bodens eine lange Anwesenheit erforderlich ist und die nächstgelegene Wohnzone weit entfernt liegt. Es sind zudem nur Wohngebäude zonenkonform, die mit Blick auf den durch die Bodenbewirtschaftung bedingten Wohnbedarf nicht überdimensioniert sind.8 Das Recht, ausserhalb der Wohnzone zu wohnen, ist einem relativ engen Personenkreis vorbehalten.