die andere Hälfte steht im Eigentum Dritter (Baurecht). Das neu errichtete, freistehende Pellet-Lager befindet sich gemäss den eingereichten Plänen 7 m östlich des Haupthauses und weist die Masse von ca. 4.40 m x 4.40 m x 2.50 m auf.5 Das Haupthaus wurde vor dem Heizungsumbau mit einer kombinierten Öl-/Holzheizung beheizt. b) Bauten und Anlagen können nur bewilligt werden, wenn sie dem Zweck der Nutzungszone entsprechen (Art. 22 Abs. 2 RPG6). Die Parzelle des Beschwerdeführers 1 befindet sich in der Landwirtschaftszone und damit im Nichtbaugebiet. Gemäss Art. 16a 5 Vorakten, pag. 8.0 ff.