Anschliessend führte das Rechtsamt im Beisein der Beschwerdeführenden, der mit dem Bau der Heizung befassten Installateure sowie einer Vertretung der Vorinstanz und des AGR am 17. März 2017 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten danach Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 6. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen