5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das AGR beantragt mit Stellungnahme vom 16. Januar 2017 die Abweisung der Beschwerde. Die Vorinstanz hielt in ihrer Stellungnahme vom 20. Januar 2017 an ihrem Entscheid fest, ohne einen Antrag zu stellen. Anschliessend führte das Rechtsamt im Beisein der Beschwerdeführenden, der mit dem Bau der Heizung befassten Installateure sowie einer Vertretung der Vorinstanz und des AGR am 17. März 2017 einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch.