Die Gemeinde Grindelwald erteilte daraufhin mit Gesamtentscheid vom 9. Dezember 2016 die Baubewilligung für den Ersatz der bestehenden Öl-/Holzheizung durch eine Pelletheizung. Für den mittlerweile fertiggestellten Pellet-Lagerraum erteilte sie jedoch gestützt auf die Verfügung des AGR den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an.