2. Die Sache wird zu neuem Entscheid über die Projektänderung vom 16. Dezember 2016 an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Ein Exemplar der Beilagen zur Beschwerde vom 16. Dezember 2016 inklusive dem Nachweis zur Lüftungsanlage in der Beilage 10 gehen an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland.