e) Anweisungen zur Behandlung und Prüfung der Projektänderung müssen der Vorinstanz entgegen dem Antrag der Beschwerdeführerin keine gemacht werden. Inwieweit die Vorinstanz sich bei ihrem neuen Entscheid auf Fachberichte bzw. Stellungnahmen der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik stützt und inwieweit sie eigene Sachverhaltsabklärungen vornimmt, wird diese selber zu entscheiden haben. Soweit allenfalls neu einzuholende Fachberichte oder Stellungnahmen der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik nicht durch Herrn G.________ verfasst werden, kann ohne weiteres darauf abgestellt werden.