Was die umstrittenen Wohnungen in den Liegenschaften I.________Strasse 24 und 30 betrifft, in denen die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik ihre Lärmmessungen gemacht hat, könnte diese Frage irrelevant werden, wenn aufgrund der in der Projektänderung enthaltenen baulichen Massnahmen der beantragte Musikschallpegel von 96 dB(A) bewilligt werden kann. Was den umstrittenen Park- und Sicherheitsdienst betrifft, dürfte dies mit einer Auflage zu Regeln sein und kaum zu einem Bauabschlag führen.