Hinsichtlich dieser Stellungnahme besteht somit kein Problem bezüglich einer Befangenheit. c) Die Projektänderung sieht eine Begrenzung des Musikschallpegels auf maximal 96 dB(A) vor. Gemäss Stellungnahme der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik vom 18. Januar 2017 ist aufgrund der bisher vorgenommenen Abklärungen davon auszugehen, dass der relevante Grenzwert bei einem Musikschallpegel von maximal 95 dB(A) eingehalten wird. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, dass aufgrund der in der Projektänderung enthaltenen baulichen Massnahmen nunmehr ein Musikschallpegel von 96 dB(A) möglich sei.