Gemäss Ziff. 3 der Verfügung vom 21. Dezember 2016 haben sie durch ihr Stillschweigen auf die Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtet und ihre Einsprachen gelten als zurückgezogen. Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik und die Gemeinde Kehrsatz nehmen in ihren Eingaben vom 18. und 19. Januar 2017 zwar zur Beschwerde bzw. den Projektänderungen Stellung, stellen jedoch keinen Antrag. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet in seinem Schreiben vom 20. Januar 2017 auf eine Stellungnahme und verweist auf seinen angefochtenen Gesamtentscheid. Mit Eingabe vom 23. Januar 2017 äussert sich die Beschwerdeführerin zu einer möglichen Rückweisung an die Vorinstanz.