3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Gleichzeitig wies es auf die Möglichkeit einer Rückweisung der Projektänderung zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz hin. Neben den Verfahrensbeteiligten forderte das Rechtsamt auch die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern zur Stellungnahme auf. Zudem gab es den Einsprechenden Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen.